Bestimmungsgemäßer Gebrauch

Das Elektrowerkzeug ist bestimmt zum Zusammenblasen nicht gesundheitsgefährdender Stoffe (z.B. Sägespäne, Metallspäne, Steinstaub etc.), wie sie beim Sägen, Bohren oder Schleifen anfallen. Darüber hinaus können mit geeignetem Zubehör Bohrlöcher ausgeblasen werden.

Das Elektrowerkzeug ist nicht geeignet zum Zusammenblasen heißer, brennbarer oder explosiver Materialien.