Bestimmungsgemäßer Gebrauch
Das Elektrowerkzeug ist bestimmt zum Trennen und Bürsten von Metall, Stein, Kunststoff und zum Schruppen von Metall sowie zum Bohren in Steinwerkstoffen mit Diamant-Bohrkronen ohne Verwendung von Wasser. Dabei ist auf die Verwendung der korrekten Schutzhaube zu achten siehe Betrieb.
Beim Trennen in Stein ist für eine ausreichende Staubabsaugung zu sorgen.
Mit zulässigen Schleifwerkzeugen kann das Elektrowerkzeug zum Sandpapierschleifen verwendet werden.
Das Elektrowerkzeug darf nicht zum Schleifen von Steinwerkstoffen mit Diamantschleifscheiben, zum Schleifen von Metall und Stein mit Topfscheiben oder zur Bearbeitung von Verbundwerkstoffen verwendet werden.