Bestimmungsgemäßer Gebrauch

Das Elektrowerkzeug ist bestimmt, als Standgerät mithilfe von Trennscheiben Längs- und Querschnitte mit geradem Schnittverlauf und horizontalen Gehrungswinkeln bis 45° in Metallwerkstoffen ohne Verwendung von Wasser auszuführen.
Das Verwenden von diamantbesetzten Trennscheiben ist nicht zulässig.