Staub-/Späneabsaugung

Stäube von Materialien wie bleihaltigem Anstrich, einigen Holzarten, Mineralien und Metall können gesundheitsschädlich sein. Berühren oder Einatmen der Stäube können allergische Reaktionen und/oder Atemwegserkrankungen des Benutzers oder in der Nähe befindlicher Personen hervorrufen.
Bestimmte Stäube wie Eichen- oder Buchenstaub gelten als krebserzeugend, besonders in Verbindung mit Zusatzstoffen zur Holzbehandlung (Chromat, Holzschutzmittel). Asbesthaltiges Material darf nur von Fachleuten bearbeitet werden.

Beachten Sie in Ihrem Land gültige Vorschriften für die zu bearbeitenden Materialien.

Zum Schleifen wird empfohlen, das Elektrowerkzeug an einen Staubsauger anzuschließen. Das Elektrowerkzeug hat kein eigenes Gebläse; Staubbeutel können nicht verwendet werden.

Fremdabsaugung

Schließen Sie den Absaugschlauch (Zubehör) am Ausblasrohr (3) oder direkt am Ausblasstutzen (4) des Elektrowerkzeugs an.

Hinweis: Das Ausblasrohr (3) besteht aus antistatischem Material. Bei zusätzlicher Verwendung eines antistatischen Absaugschlauches (Zubehör) wird eine elektrostatische Aufladung des Geräts, die beim Schleifen in seltenen Fällen auftreten kann, verhindert.

Sie können bei Arbeiten ohne Staubabsaugung (z. B. Polieren) das Ausblasrohr (3) entfernen. Drücken Sie dazu den Entriegelungsknopf (15) und ziehen Sie das Ausblasrohr (3) nach hinten vom Elektrowerkzeug ab.

Der Staubsauger muss für den zu bearbeitenden Werkstoff geeignet sein.

Verwenden Sie beim Absaugen von besonders gesundheitsgefährdenden, krebserzeugenden oder trockenen Stäuben einen Spezialsauger.