Bestimmungsgemäßer Gebrauch

Die Absaugvorrichtung ist für das Absaugen von Staub beim Bohren in Beton oder Mauerwerk bestimmt.

Die Absaugvorrichtung darf nur mit folgenden Bohrhämmern betrieben werden:

  • GBH 18V-28 D
  • GBH 18V-28 DC

Beim Bohren in Holz, Gestein, Metall oder Kunststoff darf die Absaugvorrichtung nicht eingesetzt werden.

Hinweis: Diese Absaugvorrichtung ist ausschließlich für gelegentliche Bohrungen mit kleineren Durchmessern bestimmt. Für lange Einsätze und/oder Bohrungen mit großem Durchmesser verwenden Sie die Absaugvorrichtungen GDE 16 plus oder GDE 68 mit einem externen Staubsauger, z. B. GAS 35 M AFC.