Bestimmungsgemäßer Gebrauch

Das Elektrowerkzeug ist bestimmt, bei fester Auflage mit der Grundplatte und Verwendung der Schutzhaube waagerecht und auf Gehrung in überwiegend mineralischen Werkstoffen wie zum Beispiel Marmor zu trennen oder zu schlitzen.

GDC 150: für Trockenschnitte
GDC 151: für Trocken- und Nassschnitte

Das Elektrowerkzeug ist nicht bestimmt zum Schneiden in Holz, Kunststoff oder Metall.